Beurlaubungen
Beurlaubungen werden bei der Schulleitung schriftlich beantragt. Die Gründe für eine Beurlaubung sind gesetzlich geregelt (BASS 12-52 Nr. 1). Falls Sie Ihr Kind aus besonderem Anlass vom Schulbesuch befreien lassen wollen, richten Sie einen schriftlichen Antrag bitte rechtzeitig – spätestens eine Woche vorher – über die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer an die Schulleitung. Kurzfristige Anträge werden von der Schulleitung nicht genehmigt (Ausnahme: Trauerfall).
Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr insgesamt eine Woche nicht überschreiten.
Bewegliche Ferientage
In jedem Schuljahr stehen der Schule 3-4 bewegliche Ferientage zur Verfügung. Die Schulkonferenz stimmt über die Terminierung ab. Teilweise findet an den beweglichen Ferientagen eine OGS-Notbetreuung statt.
Brandschutzübung (s. Feueralarm)
Bundesjugendspiele (s. Sportfest)
Bus – Buskinder (s. Schulweg)